Registrierungshilfe für Solaranlagen
Die Registrierung im MaStR besteht aus drei Schritten
Schritt 1 Sie registrieren sich selbst als Benutzer (vergleichbar mit anderen Internetportalen). Beachten Sie: die Zugangsdaten, die Sie in der Vergangenheit für das
PV-Meldeportal erhal-ten haben, sind für das Marktstammdatenregister nicht gültig.
Schritt 2 Sie registrieren den Anlagenbetreiber (Wenn Sie die Registrierung für Ihren Nachbarn, Kunden, Verwandten etc. durchführen, kann der Anlagenbetreiber eine andere Person
sein als Sie selbst.).
Schritt 3 Sie registrieren die Solaranlage.
Im Webportal werden Ihnen diese Schritte ebenfalls erklärt und Sie werden automatisch durch die-se Registrierung geleitet. Zu allen Feldern werden Erklärungen angezeigt.
Bei der Registrierung der Solaranlage (Schritt 3) sind eine Reihe von Daten einzutragen.
Sie wählen aus, was für eine Anlage Sie registrieren wollen (Stromerzeugung Solare Strah-lungsenergie) und Sie geben der Anlage einen frei wählbaren „Anzeige-Namen“.
- Technisches Datenblatt der Anlage und des Wechselrichters
- Typenschild des Wechselrichters
- Inbetriebnahme-Protokoll
- Rechnung des Installateurs
- Netzanschlussvertrag oder Einspeisevertrag des Netzbetreibers
- Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur (aus dem PV-Meldeportal)
Zum Abschluss der Registrierung können Sie eine Meldebescheinigung herunterladen.
Hinweise zu Batteriespeichern:
Wenn Sie Ihre Solaranlage in Verbindung mit einem Batteriespeicher betreiben, dann müssen Sie den Batteriespeicher separat im MaStR registrieren.
Verwenden Sie dafür die folgende Schaltfläche: Beachten Sie: Es gilt eine zusätzliche Frist nach dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz). Damit es zu keinen Verringerungen der Zahlungsansprüche
nach dem EEG kommt, muss der Strom-speicher bis zum 31.12.2019 registriert werden.
Stand: 19.2.2019